Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen/ und dann?

Seit 2013 ist das Arbeitsschutzgesetz geändert: auch psychische Gefährdungen müssen beurteilt und wirksam abgestellt werden. Sonst drohen Geldstrafen in Deutschland – für das Unternehmen, und im Haftungsdurchgriff wohl auch der Führungskraft. Sicher wird es auch dafür bald einen Versicherungsschutz geben. In Schweden und Dänemark drohen auch Haftstrafen – für die verantwortliche Führungskraft: man meint es wohl ernst.

Dass Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – kurz GBpsych – auch hierzulande ernst nehmen, darauf deutet Einiges hin. Nun zumindest, da die Gewerbeaufsichtsämter Auditoren ausgebildet haben und herumschicken. Mehr vielleicht noch, da man sich klar geworden ist, dass weit reichende Schadenersatzforderungen auf ein Unternehmen zukommen können, wenn ein Burnout auf dokumentiertes Führungsversagen zurückzuführen ist. Da wird der Burnout vielleicht sogar zum kalkulierten zum möglichen Karrieremodell: Einer fliegt über’s Kuckucksnest! – Verzeihen Sie den Zynismus: Niemandem ist eine solche Absicht zu unterstellen oder ein Spiel mit dem Burnout ernsthaft zu empfehlen. Aber wer weiß, wohin uns der Juristenstaat noch hinführt. Immerhin ist die Regulierung im Arbeitsschutzgesetz scheinbar nötig.

Was also kommt nach der festgestellten Gefährdungslage im Unternehmen? Wirksame Maßnahmen! Aber: Was ist wirksam? Nachdem Ende der 1970er Jahre Autos mit AntiBlockierSystem (ABS) ausgerüstet wurden – eine präventive Sicherheitsvorkehrung – stiegen die Auffahrunfälle durch Autos mit ABS! Stolze kühne Männer wiegten sich nun in Sicherheit – rumms!

Was wir lernen können: die zu treffenden Maßnahmen der Verhältnisprävention werden den subjektiven Faktor nicht erübrigen: Achtsamkeit, Verantwortlichkeit für die Korrektur selbstgefährdenden Mitarbeiterverhaltens wird Aufgabe der Mitarbeiterführung bleiben. Selbstführung zum ganz eigenen verantwortungsbewussten und gesundheitszuträglichen Verhalten wird sogar noch wichtigere Führungsaufgabe werden: Vorleben, was man predigt! – Sonst droht Glaubwürdigkeitsverlust und Nicht ernstnehmen, was da gesagt wird und die Vermutung, dass doch der Kollege bevorzugt wird, der sich über die Grenzen abarbeitet.

Das Thema ist noch lange nicht durch. Lassen Sie uns in einem Workshop dazu arbeiten: Klarheit beginnt im Kopf und Entschiedenheit im Herzen: auch das Arbeitsleben kann gut sein! Sorgen wir dafür!

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